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Von wo kommen die Betreuungskräfte?

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Die häusliche Betreuung wird hauptsächlich von den osteuropäischen Mitarbeiterinnen durchgeführt, die davor an vielen Rekrutationsprozessen teil nehmen und werden entsprechend geschult und vorbereitet um nach Deutschland vermittelt zu werden.

 

Die Pflegekräfte bleiben  weiter bei der polnischen Firma angestellt, um die Tätigkeiten einer Betreuung definieren zu können, welche bei Ihnen vor Ort durchgeführt wird. Sie fungieren nicht als Arbeitgeber der Betreuungskraft, sondern als Auftraggeber. Somit werden Sie jeglichen gesetzlichen Verpflichtungen entlastet.

 

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Wird bei den Betreuungskräften der Mindestlohn eingehalten?

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Die Einhaltung des Mindestlohns ist für uns wichtig, somit halten wir uns auch an die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und an die Ausführungsverordnung sowie im kleineren Ausmaß auch andere gesetzliche Bestimmungen. 

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Arbeitet der Betreuungsdienst 24h?

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Im Rahmen der Standardvergütung können unsere Betreuer eine Erwerbstätigkeit in der maximalen Wochenzeit 40 Stunden ausführen. Wenn die Betreuung in einem größeren Umfang geleistet wird, dann muss eine Vergütung, die höher als Mindestlohn ist, gezahlt werden. An dieser Stelle weisen wir Sie darauf hin, dass  unsere Standarddienstleistungen keine Betreuungsdienstleistungen sind, die 24 Stunden umfassen. Unsere Betreuer helfen im Haushalt, und die damit verbundenen Tätigkeiten werden detailliert im Vertrag mit dem Kunden bestimmt. Jeden Betreuten behandeln wir individuell, weil jeder von ihnen andere Bedürfnisse hat und wir versuchen sie zu befriedigen. Wie verstehen, dass jeder seine Bedürfnisse hat, somit behandeln wir die von uns betreuten Kunden immer individuell, so damit jeder zufrieden ist.

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Werden die Betreuungskräfte Sozial und Krankenversichert?

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Unsere Betreuer unterliegen  gemäß  Vorschriften der Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates (EG) Nr. 883/2004 vom 29. April 2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Absicherung und auch gemäß des Sozialgesetzbuches (SGB) den sozialen und gesundheitlichen Versicherungen in Deutschland. Die meisten Firmen aus der Betreuungsbranche versichern ihre Mitarbeiter im ihrem Sitzstaat, deswegen treten oft Probleme mit der Finanzierung während der Inanspruchnahme des deutschen Gesundheitsdienstes auf. Damit die Erwerbstätigkeit eines in Deutschland nicht versicherten Betreuers keine Bedenken hervorruft, ist die Bescheinigung A1 brauchbar, in der die Richtigkeit der Versicherung im endsendenden Land bescheinigt wird, aber man wartet auf sie nicht selten bis zwei Monate. Im Falle der deutschen Versicherung treten diese Probleme nicht auf. Die Bescheinigung A1 ist unnötig, weil sie durch die elektronische Anmeldung bei der Versicherung ersetzt wird.

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Die Nutzung der gesundheitlichen Leistungen erfolgt einwandfrei, da der medizinischer Dienst direkt die elektronische Basis der versicherten Personen einsehen kann.  

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Mit welcher Krankenkasse arbeiten Sie?

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Zur Zeit arbeiten wir mit der Krankenkasse IKK zusammen.

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